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TSV Hordel 1912 e.V.
Beitragsordnung
Gemäß Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 07.03.2009 gelten ab dem 01. Januar 2010 folgende Beiträge: Einzelpersonen - Jahresbeiträge
Die Vereinsmitgliedschaft erlaubt die uneingeschränkte Teilnahme an allen unseren Sportangeboten. Ausgenommen sind spezielle, zeitlich begrenzte Kursangebote, für die eine gesonderte Teilnahmegebühr erhoben wird.
Alle Beiträge gelten nur bei erteilter Einzugsermächtigung.
Neue Mitglieder können nur aufgenommen werden, wenn sie am Lastschriftverfahren teilnehmen.
Kosten für Rücklastschriften, die aufgrund eines Verschuldens des Mitgliedes, z.B. bei nicht rechtzeitiger Meldung einer neuen Bankverbindung, entstehen, trägt das Vereinsmitglied.
Die Beiträge werden im April / Mai eines jeden Jahres eingezogen. Für Mitglieder, die im laufenden Jahr eingetreten sind, wird der Beitrag im Oktober / November eingezogen
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